Erfolgskonzept – Unsere AVGS-FAQ
Du hast Fragen zum AVGS-Coaching? Hier findest Du alle Antworten rund um Deine berufliche Neuorientierung, Karriereplanung oder Gründungsidee – individuell, digital und deutschlandweit. Starte jetzt mit einem Coaching, das Dich wirklich weiterbringt.
Nutze die Chance auf professionelle Unterstützung – völlig kostenfrei mit einem AVGS-Gutschein.
Super!
Sende deinen Gutschein im Original an:
Erfolgskonzept GmbH, Kapellenstraße 18a, 41812 Erkelenz oder digital per E-Mail an:
Das Coaching findet 100 % online statt – ganz bequem von zu Hause oder unterwegs, per Zoom oder Telefon.
Das Angebot richtet sich an arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen.
Ob du teilnahmeberechtigt bist, klären wir in einem kostenlosen Erstgespräch mit dir.
👉 Jetzt unverbindlich Kontakt aufnehmen
Die Dauer ist individuell, meist liegt sie zwischen 2 und 6 Wochen, abhängig von deinem Bedarf und Förderumfang.
Ja!
Gemeinsam erstellen wir:
Wir akzeptieren AVGS-Gutscheine nach § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB III, die dir von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter ausgestellt wurden.
Ganz einfach:
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📋 Wir prüfen deine Förderfähigkeit
✅ Wir begleiten dich durch den gesamten Prozess – bis zum Start deiner Selbstständigkeit
👉 Wir zeigen dir, wie du diese Fehler gezielt vermeidest.
Mit:
Wir helfen dir bei der Umsetzung!
👉 Wir begleiten dich auch nach der Gründung weiter!
Wir helfen dir, deine Zielgruppe zu:
... mit passenden Marketingstrategien und Tools.
Ein Netzwerk ist:
Wir geben dir Tipps zur:
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Er hilft dir, deine Botschaft klar zu kommunizieren und deine Zielgruppe effizient zu erreichen.
💡 Wir entwickeln gemeinsam deinen Marketingplan!
Wir finden die Strategie, die zu deinem Unternehmen passt.
Scheitern ist Teil des Prozesses.
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Es hilft dir:
👉 Wir zeigen dir Methoden, wie du systematisch Feedback sammelst und nutzt.
Ein Businessplan ist dein Fahrplan zur Gründung:
👉 Wir erstellen ihn gemeinsam mit dir im Coaching.
Der Finanzplan zeigt dir:
Ein unverzichtbarer Teil für deine Förderung & Planung.
Die Zusammenarbeit mit Erfolgskonzept ist persönlich, individuell und klar strukturiert. Unser Ziel ist es, dich ganzheitlich auf deinem Weg in die Selbstständigkeit oder in deinen Traumjob zu begleiten – mit einem Coaching, das exakt auf deine Situation abgestimmt ist.
Sobald du deinen AVGS-Gutschein von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter erhalten hast, kannst du direkt mit uns durchstarten. Wir kümmern uns um alle bürokratischen Schritte im Hintergrund, stellen die nötigen Unterlagen bereit und bringen dich mit dem passenden Coach zusammen – 100% online, flexibel und zuverlässig.
Der AVGS – kurz für Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein – ist deine Eintrittskarte in ein kostenfreies Einzelcoaching, das dich beruflich voranbringt. Besonders wenn du den Schritt in die Selbstständigkeit planst, kann ein AVGS-Gründungscoaching genau das Richtige sein.
Bei Erfolgskonzept bieten wir dir ein speziell auf dich zugeschnittenes Gründercoaching an – flexibel, individuell und praxisnah. Du bestimmst, mit welchem Coach du zusammenarbeiten möchtest. Unser Coaching hilft dir dabei, deine Geschäftsidee zu entwickeln, dich optimal auf die Selbstständigkeit vorzubereiten und dich sicher durch den Antragsprozess für Fördermittel wie den Gründungszuschuss zu navigieren.
Die Dauer des Coachings beträgt – je nach Gutschein – zwischen 2-6 Wochen.
Wichtig: Den AVGS beantragst du ganz einfach bei deiner Agentur für Arbeit oder deinem Jobcenter.
Wenn du ein kostenloses Gründungscoaching/Karriere-Coaching in Anspruch nehmen möchtest, brauchst du einen AVGS-Gutschein. Diesen kannst du bei deiner zuständigen Arbeitsagentur oder beim Jobcenter anfragen.
Es handelt sich dabei um eine sogenannte Kann-Leistung, das heißt: Du hast keinen automatischen Anspruch. Die Bewilligung liegt im Ermessen deiner Sachbearbeiterin oder deines Sachbearbeiters.
💡 Tipp: Je besser du vorbereitet bist, desto höher ist die Chance, dass dein Antrag genehmigt wird. Wir helfen dir gerne dabei!
Die Entscheidung über den AVGS liegt bei deiner Ansprechperson – daher ist ein aktives Gespräch entscheidend. Am besten sprichst du den Gutschein direkt bei deinem nächsten Termin an.
Keine Lust zu warten? Dann werde selbst aktiv: Ruf an oder sende eine E-Mail und bitte um einen Gesprächstermin. Das zeigt Motivation und Eigeninitiative!
Unsere Empfehlung zur Vorbereitung:
Je klarer du deine Argumente formulierst, desto überzeugender wirst du im Gespräch auftreten.
Extra-Service: Wir unterstützen dich gerne bei der Vorbereitung deines Antragsgesprächs – buche dir hier direkt einen kostenlosen Beratungstermin.
Die gute Nachricht: Viele Menschen haben grundsätzlich die Möglichkeit, einen AVGS zu beantragen.
Hier einige Beispiele, wann du berechtigt sein könntest:
Wenn du dich in einer dieser Situationen wiederfindest, sprich dein Jobcenter oder deine Agentur für Arbeit direkt auf den AVGS an.
❓ Du bist unsicher, ob du anspruchsberechtigt bist? Kein Problem – wir beraten dich unverbindlich und individuell. Vereinbare jetzt dein kostenloses Infogespräch!
Auch wenn du keinen AVGS bekommst, kannst du von unserem Existenzgründungscoaching sowie Karriere-Coaching profitieren. In diesem Fall ist das Coaching zwar kostenpflichtig, aber eine wertvolle Investition in deine berufliche Zukunft.
➡️ Lass dich beraten – gemeinsam finden wir die passende Lösung für deinen Start in die Selbstständigkeit oder deinen beruflichen Neustart!
Ein AVGS-Gründungscoaching bietet dir individuelle 1:1-Begleitung auf dem Weg in die Selbstständigkeit – komplett kostenlos dank eines Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins (AVGS).
Das Coaching unterstützt dich gezielt beim Aufbau deines eigenen Business und bereitet dich umfassend auf den Gründungszuschuss vor.
Beim Erfolgskonzept finden alle Coachings bequem online per Zoom statt – flexibel, ortsunabhängig und ganz auf dich abgestimmt.
Die Dauer des Coachings hängt vom ausgestellten Gutschein ab und kann sich über mehrere Wochen bis zu maximal 6 Wochen erstrecken.
👉 Deinen AVGS beantragst du direkt bei deiner Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter.
Du möchtest gründen oder dich beruflich neuorientieren, bist aber unsicher, wie du das Coaching finanzieren sollst? Gute Nachrichten: Mit einem AVGS-Gutschein sind das Gründungscoaching und das Karriere-Coaching zu 100 % kostenlos.
Ob du einen AVGS erhältst, entscheidet deine Ansprechperson bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter – es handelt sich um eine Kann-Leistung, nicht um einen Anspruch.
Sobald dein Antrag genehmigt ist und du den Gutschein in den Händen hältst, musst du dir über die Finanzierung keine Gedanken mehr machen: Das Coaching, inklusive Unterstützung bei Businessplan, Finanzplanung und Förderanträgen, wird vollständig übernommen.
Ein AVGS-Gutschein hat ein festgelegtes Ablaufdatum, das auf dem Dokument selbst vermerkt ist. Die Gültigkeitsdauer wird durch deine zuständige Behörde (Agentur für Arbeit oder Jobcenter) bestimmt.
Üblich ist ein Zeitraum von 1 bis 3 Monaten, in dem das Coaching starten muss.
Wichtig: Das Coaching muss spätestens am letzten Gültigkeitstag beginnen – warte also nicht zu lange mit der Auswahl deines Coaches oder deiner Einrichtung, um keine wertvolle Zeit zu verlieren.
💡 Tipp: Sichere dir frühzeitig deinen Platz bei uns – so startest du rechtzeitig und verlierst keine Fördermöglichkeit.
Du möchtest ein kostenloses Gründercoaching oder Karrierecoaching in Anspruch nehmen? Dann brauchst du einen AVGS (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein).
Diesen kannst du bei deiner Agentur für Arbeit oder dem zuständigen Jobcenter beantragen.
Allerdings: Ein automatischer Anspruch besteht nicht – der AVGS ist eine sogenannte Kann-Leistung. Das bedeutet, die Entscheidung liegt im Ermessen deiner Ansprechperson bei der Behörde.
Doch keine Sorge: Mit der richtigen Vorbereitung kannst du den Prozess aktiv mitgestalten und deine Chancen deutlich verbessern!
💡 Unser Tipp: Überlege dir im Vorfeld, warum ein Gründungscoaching oder Karriere-Coaching für dich sinnvoll ist:
Eine klare Argumentation zeigt deinem Ansprechpartner, dass du es ernst meinst – das kann oft den entscheidenden Unterschied machen.
Am effektivsten ist ein direktes Gespräch mit deinem Sachbearbeiter oder deiner Sachbearbeiterin. Sprich das Thema AVGS-Coaching bei deinem nächsten Termin offen an.
Du möchtest nicht warten? Dann übernimm die Initiative: Vereinbare telefonisch oder per E-Mail einen Gesprächstermin. Das zeigt Eigenmotivation – ein wichtiger Faktor bei der Entscheidungsfindung.
Je mehr Engagement und Klarheit du zeigst, desto eher wird dein Antrag ernst genommen.
Wir unterstützen dich gerne dabei! In einem persönlichen Gespräch helfen wir dir, deine Argumente vorzubereiten – buche dir einfach einen kostenlosen Beratungstermin.
Für den Antrag benötigst du:
Fordere deine Unterlagen ganz einfach über unser Kontaktformular an oder vereinbare direkt einen Termin mit uns.
Die Ablehnung eines AVGS kann enttäuschend sein – aber sie ist kein endgültiges Nein.
Wichtig ist zunächst: Verstehe die Gründe für die Ablehnung. Diese müssen dir schriftlich mitgeteilt werden.
Häufige Ablehnungsgründe:
👉 Unsere Empfehlung: Gib nicht auf! Du kannst den Antrag erneut stellen – und diesmal besser vorbereitet. Zeige deine Motivation, bringe überzeugende Argumente mit, und wenn nötig, bitte um einen Gesprächstermin bei der Teamleitung.
Wir lassen dich damit nicht allein. Buche dir einfach ein kostenloses Beratungsgespräch – gemeinsam entwickeln wir eine passende Strategie für deinen nächsten Antrag.
Herzlichen Glückwunsch! 🎉
Wenn du jetzt deinen AVGS-Gutschein (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein) in den Händen hältst, bist du nur noch wenige Schritte von deinem individuellen Gründungscoaching oder Karriere-Coaching entfernt.
Jetzt geht es darum, den passenden Coach an deiner Seite zu finden. Fachliche Expertise ist wichtig – aber genauso entscheidend ist die persönliche Passung. Denn gerade im 1:1-Coaching zählt: Die Chemie muss stimmen!
👉 Bei uns findest du erfahrene Coaches, die dich nicht nur fachlich unterstützen, sondern auch deine persönliche Situation verstehen.
Keine Sorge – wir übernehmen das für dich!
Da es sich bei einem AVGS-Coaching um eine maßnahmegeförderte Leistung der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters handelt, ist ein gewisser bürokratischer Ablauf notwendig. Aber: Für dich bleibt der Aufwand minimal.
✅ Auf deinem Gutschein findest du alle relevanten Angaben.
✅ Wir kümmern uns um die formalen Anforderungen und stimmen uns mit der Behörde ab.
✅ Sobald die Genehmigung für deinen Start vorliegt, kann dein Coaching beginnen.
Du musst also keine Formulare wälzen – wir regeln alles im Hintergrund für dich.
Das Karriere-Coaching und das Existenzgründungscoaching bei Erfolgskonzept ist darauf ausgelegt, dich systematisch und praxisnah auf deine Selbstständigkeit oder deine neue berufliche Herausforderung vorzubereiten.
Unter folgendem Link erfährst du alles zu den Coachinginhalten:
Dein AVGS-Gutschein enthält wichtige Informationen, die den Ablauf und Umfang deines Coachings festlegen. Diese Punkte solltest du besonders beachten:
Die folgenden Punkte sind entscheidend für die erfolgreiche Umsetzung deines Coachings:
💡 Du hast Fragen zu deinem Gutschein oder möchtest direkt loslegen? Kontaktiere uns gern oder buche dein kostenloses Erstgespräch.
Der Gründungszuschuss ist eine finanzielle Förderung der Agentur für Arbeit, die dir den Start in die Selbstständigkeit erleichtert.
Er soll helfen, deine Lebenshaltungskosten in der Anfangsphase deiner Gründung zu decken – besonders in der Zeit, in der deine Einnahmen noch unregelmäßig oder gering sind.
Damit du den Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit beantragen kannst, musst du folgende Kriterien erfüllen:
Der Gründungszuschuss besteht aus zwei Förderphasen:
📌 Phase 1: 6 Monate
📌 Phase 2: 9 Monate (optional auf Antrag)
📊 Gesamtsumme (Phase 1 + 2): Bis zu 15.300 € netto Förderung
Nein.
Der Gründungszuschuss ist eine nicht rückzahlungspflichtige Förderung. Du erhältst das Geld als Unterstützung für deine hauptberufliche Selbstständigkeit.
Die Bewilligung liegt zwar im Ermessen des Sachbearbeiters, aber: Du kannst aktiv dazu beitragen, deine Chancen zu verbessern!
Ein professionelles, zertifiziertes AVGS-Gründungscoaching hilft dir dabei, dich optimal vorzubereiten:
Und das Beste: Mit einem AVGS-Gutschein ist dieses Coaching für dich komplett kostenlos.
👉 Den AVGS beantragst du ebenfalls bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter – wir unterstützen dich bei jedem Schritt.
📅 Jetzt kostenloses Infogespräch buchen
Nein.
Du musst mindestens einen Tag offiziell ALG I beziehen, bevor du den Antrag stellen darfst.
Du kannst dich jedoch frühzeitig beraten lassen, um deine Chancen auszuloten.
Wenn du einen AVGS-Gutschein erhältst, ist unser Coaching für dich 100 % kostenfrei.
Du musst nichts vorstrecken oder auslegen – die Arbeitsagentur oder das Jobcenter übernimmt die gesamten Kosten.
🆓 Bereits vor Ausstellung des Gutscheins unterstützen wir dich kostenfrei bei der Beantragung.
🔒 Ohne AVGS kostet das Coaching ab 1.500 € – du kannst aber jederzeit mit einem kostenlosen Erstgespräch starten.
👉 Kostenloses Erstgespräch buchen →
Nein.
Nach Beginn des Gründungszuschusses giltst du als hauptberuflich selbstständig – ein weiterer Bezug von ALG I ist dann nicht mehr möglich.
💡 Ausnahme: Wenn du ausreichend Anspruch hast, kannst du vor dem Start deiner Gründung noch einige Monate ALG I beziehen.
Ja!
Sobald du den Gründungszuschuss bekommst, darfst du zusätzliche Einnahmen erzielen – und das ohne Begrenzung.
Egal ob durch Aufträge, andere Geschäftszweige oder Nebeneinnahmen – alles ist erlaubt, solange du hauptberuflich selbstständig bleibst.
Nein.
Der Gründungszuschuss ist steuerfrei und zählt nicht als Einkommen im Sinne der Einkommenssteuer.
Aber: Der Zuschuss fließt in die Berechnung der Krankenkassenbeiträge ein – außer der pauschale Anteil von 300 € monatlich, der ist zweckgebunden für Sozialbeiträge und wird nicht berücksichtigt.
Die fachkundige Stellungnahme ist ein zentrales Dokument für deinen Antrag auf Gründungszuschuss.
Sie bestätigt, dass deine Geschäftsidee wirtschaftlich tragfähig ist und du damit nachhaltig deinen Lebensunterhalt sichern kannst.
Die Stellungnahme wird von einer unabhängigen, fachkundigen Stelle erstellt – zum Beispiel von:
Diese Informationen muss eine fachkundige Stellungnahme enthalten:
Gut zu wissen:
Die fachkundige Stellungnahme ist fester Bestandteil unseres AVGS-Gründungscoachings. Du erhältst bei uns nicht nur die Beratung, sondern auch alle nötigen Unterlagen – professionell und rechtssicher.
👉 Jetzt kostenloses Infogespräch buchen →
Grundsätzlich ja – aber unter einer wichtigen Voraussetzung:
Deine selbstständige Tätigkeit muss weiterhin dein Haupterwerb bleiben. Das bedeutet, dass du mindestens 15 Stunden pro Woche in dein eigenes Unternehmen investieren musst – und kein anderes Arbeitsverhältnis zeitlich überwiegen darf.
💡 Wichtig:
🔍 Unsere Empfehlung:
Eine Ablehnung ist enttäuschend – aber kein endgültiges Nein.
Du hast die Möglichkeit, innerhalb von 4 Wochen Widerspruch gegen die Entscheidung einzulegen.
So gehst du richtig vor:
Tipp: Ein professioneller Coach kann dich beim Widerspruch optimal unterstützen und deine Erfolgschancen deutlich verbessern.
Fazit: Ablehnung heißt nicht das Ende
Mit einem gut begründeten Widerspruch, einem optimierten Businessplan und einer klaren Argumentation stehen deine Chancen gut, dass der Gründungszuschuss bei erneuter Prüfung doch noch bewilligt wird.
👉 Jetzt kostenloses Beratungsgespräch buchen →
Nein.
Der Gründungszuschuss steht ausschließlich Empfängern von Arbeitslosengeld I (ALG I) zur Verfügung.
Wenn du ALG II (Bürgergeld) beziehst, kannst du stattdessen das Einstiegsgeld beantragen – ebenfalls eine staatliche Förderung zur Unterstützung der Existenzgründung.
Das Einstiegsgeld ist eine finanzielle Förderung für ALG-II-Empfänger, die den Schritt in die Selbstständigkeit aus der Arbeitslosigkeit wagen. Es wird zusätzlich zur regulären Regelleistung gezahlt – und das bis zu 24 Monate lang.
Eckpunkte zum Einstiegsgeld:
Der Einstiegsgeld-Antrag wird direkt beim Jobcenter gestellt.
Das Einstiegsgeld ist eine staatliche Förderung des Jobcenters, die Menschen mit Bürgergeld-Bezug beim Schritt in die Selbstständigkeit unterstützt.
Es handelt sich dabei um einen Zuschuss zum Lebensunterhalt, der dich in der finanziell unsicheren Anfangsphase deiner Gründung entlasten soll.
🎯 Ziel ist es, dich langfristig unabhängig vom Bürgergeld zu machen und den Aufbau einer nachhaltigen Existenzgründung zu fördern.
Du kannst Einstiegsgeld beantragen, wenn du:
Damit dein Einstiegsgeld bewilligt wird, muss deine Gründungsidee wirtschaftlich tragfähig sein.
Das bedeutet: Dein zukünftiges Einkommen soll dauerhaft deinen Lebensunterhalt sichern.
Das brauchst du dafür:
💡 Mit einem AVGS ist ein professionelles Gründungscoaching kostenlos möglich – wir unterstützen dich gerne dabei!
Die wichtigsten Unterlagen im Überblick:
Fachkundige Stellen können z. B. sein:
Die Höhe des Einstiegsgelds wird individuell berechnet. Der Grundbetrag liegt bei max. 50 % des Bürgergeld-Regelsatzes (Stand 2024: ca. 240 € monatlich).
Mögliche Zuschläge:
Zwei Bemessungsarten:
👉 Maximal 75 % des Bürgergeld-Regelbedarfs möglich
📌 Die Berechnung muss schriftlich durch das Jobcenter begründet werden.
Tipp: Lass dich professionell begleiten!
Ein kostenfreies Gründungscoaching mit AVGS hilft dir, deinen Antrag optimal vorzubereiten, alle Unterlagen professionell aufzusetzen und deine Idee überzeugend darzustellen.
Gerne unterstützen wir dich dabei persönlich!
👉 Kostenloses Infogespräch vereinbaren →
Das Einstiegsgeld kann für bis zu 24 Monate bewilligt werden.
In der Praxis erfolgt die Auszahlung meist in zeitlich befristeten Abschnitten, z. B. für 6 Monate, mit anschließender Fortschrittskontrolle durch das Jobcenter.
Die tatsächliche Dauer hängt von deiner Entwicklung als Selbstständige:r und den individuellen Vereinbarungen mit dem Jobcenter ab.
Hier ist der empfohlene Ablauf:
Das Einstiegsgeld ist eine Ermessensleistung.
Das bedeutet: Es besteht kein rechtlicher Anspruch, und die Bewilligung liegt im Ermessen deiner Sachbearbeitung.
Wichtig: Wird dein Antrag abgelehnt, muss eine schriftliche Begründung erfolgen. Du hast dann 4 Wochen Zeit, Widerspruch einzulegen.
Ja, es gibt ergänzende Fördermöglichkeiten:
👉 Sprich dazu mit deinem Jobcenter oder einem erfahrenen Gründungsberater.
Nein.
Das Einstiegsgeld wird nicht als Einkommen angerechnet und mindert daher nicht deinen Bürgergeld-Regelsatz.
Es handelt sich um eine zusätzliche, zweckgebundene Förderung.
Während du Einstiegsgeld erhältst, bleibst du über das Jobcenter sozialversichert – inklusive:
Du musst in dieser Zeit keine eigenen Beiträge leisten.
Nein.
Das Einstiegsgeld ist steuerfrei. Es wird nicht als Einkommen erfasst und muss nicht versteuert werden.
Ja.
Da es sich um eine Ermessensleistung handelt, kann dein Antrag abgelehnt werden, wenn:
Tipp: Nutze professionelle Unterstützung, z. B. in einem AVGS-geförderten Coaching, um deine Pläne solide und überzeugend aufzubereiten.
👉 Bei Ablehnung hast du 4 Wochen Zeit, schriftlich Widerspruch einzulegen.
Karriere-Coaching ist eine individuelle Beratung, die dich dabei unterstützt, berufliche Klarheit zu gewinnen, neue Ziele zu definieren und deine Karriere aktiv zu gestalten.
Egal ob du unzufrieden im Job, arbeitsuchend, nach der Elternzeit wiedereinsteigen oder deinen Berufsweg verändern möchtest – Karriere-Coaching ist für alle geeignet, die beruflich mehr erreichen wollen.
Besonders sinnvoll ist es bei:
In einem Karriere-Coaching mit Erfolgskonzept erwarten dich folgende Inhalte:
👉 Alles wird individuell auf deine Situation zugeschnitten – praxisnah, lösungsorientiert und wertschätzend.
Ja!
Wenn du arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht bist, kannst du dir bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter einen AVGS-Gutschein (nach § 45 SGB III) ausstellen lassen.
Damit ist das Karriere-Coaching für dich zu 100 % kostenlos – ohne Vorleistung oder Rückzahlung.
✅ Wir unterstützen dich beim Antrag und begleiten dich durch den gesamten Prozess.
👉 Jetzt AVGS anfordern →
🕓 Dauer: individuell, meist zwischen 2 und 6 Wochen
📍 Ort: 100 % online
Ein Karriere-Coaching hilft dir, Klarheit, Orientierung und Selbstvertrauen für deinen beruflichen Weg zu gewinnen. Die wichtigsten Vorteile auf einen Blick:
Absolut!
Karriere-Coaching hilft nicht nur bei einem Jobwechsel, sondern auch beim erfolgreichen Einstieg ins Berufsleben.
Typische Themen für Einsteiger:
💡 Auch Studierende kurz vor dem Abschluss profitieren vom Coaching, um direkt erfolgreich ins Arbeitsleben zu starten.
Absolut!
Karriere-Coaching hilft nicht nur bei einem Jobwechsel, sondern auch beim erfolgreichen Einstieg ins Berufsleben.
Typische Themen für Einsteiger:
💡 Auch Studierende kurz vor dem Abschluss profitieren vom Coaching, um direkt erfolgreich ins Arbeitsleben zu starten.
Karriere-Coaching ist lösungsorientiert, praxisnah und individuell.
Im Gegensatz zur allgemeinen Berufsberatung steht hier dein konkretes Ziel im Mittelpunkt – und du erarbeitest mit deinem Coach maßgeschneiderte Strategien, um es zu erreichen.
Der Fokus liegt auf:
Selbstmarketing ist ein zentraler Bestandteil des Karriere-Coachings. Denn: Nur wer sich selbst gut darstellen kann, überzeugt im Bewerbungsprozess und im Job.
Im Coaching lernst du:
📣 Ziel: Du wirst zur besten Botschafterin oder zum besten Botschafter deiner Fähigkeiten.
Kein Problem – genau dafür ist Karriere-Coaching da.
Viele unserer Kund:innen starten genau an diesem Punkt: Orientierungslos, aber mit dem Wunsch nach Veränderung.
Gemeinsam finden wir heraus:
Du musst noch nichts wissen – nur den Wunsch haben, deinen Weg zu finden.
Nicolai Moll
NMX | Erfolgskonzept GmbH
Nicolai
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