Erfolgskonzept – Unsere AVGS-FAQ

FAQ - AVGS Coaching

Du hast Fragen zum AVGS-Coaching? Hier findest Du alle Antworten rund um Deine berufliche Neuorientierung, Karriereplanung oder Gründungsidee – individuell, digital und deutschlandweit. Starte jetzt mit einem Coaching, das Dich wirklich weiterbringt.
Nutze die Chance auf professionelle Unterstützung – völlig kostenfrei mit einem AVGS-Gutschein.

Allgemein:

Super!

Sende deinen Gutschein im Original an:
Erfolgskonzept GmbH, Kapellenstraße 18a, 41812 Erkelenz oder digital per E-Mail an:

Das Coaching findet 100 % online statt – ganz bequem von zu Hause oder unterwegs, per Zoom oder Telefon.

Das Angebot richtet sich an arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen.
Ob du teilnahmeberechtigt bist, klären wir in einem kostenlosen Erstgespräch mit dir.
👉 Jetzt unverbindlich Kontakt aufnehmen

Die Dauer ist individuell, meist liegt sie zwischen 2 und 6 Wochen, abhängig von deinem Bedarf und Förderumfang.

Ja!
Gemeinsam erstellen wir:

  • Deinen Businessplan
  • Einen Finanzplan mit Rentabilitäts- und Liquiditätsvorschau
  • Die fachkundige Stellungnahme für den Gründungszuschuss

Wir akzeptieren AVGS-Gutscheine nach § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB III, die dir von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter ausgestellt wurden.

Ganz einfach:
📞 Unverbindlich Kontakt aufnehmen
📋 Wir prüfen deine Förderfähigkeit
✅ Wir begleiten dich durch den gesamten Prozess – bis zum Start deiner Selbstständigkeit

  • Fehlende Marktanalyse
  • Keine klare Zielgruppe
  • Unvollständige Finanzplanung
  • Zu hohe Erwartungen ohne Testphase


👉 Wir zeigen dir, wie du diese Fehler gezielt vermeidest.

Mit:

  • Marktanalysen
  • Kundeninterviews
  • Online-Umfragen
  • Feedbackschleifen


Wir helfen dir bei der Umsetzung!

  •  
  • Kundenakquise
  • Aufbau deines Online-Marketings
  • Prozessoptimierung
  • Umsatzsicherung


👉 Wir begleiten dich auch nach der Gründung weiter!

 

Wir helfen dir, deine Zielgruppe zu:

  • definieren
  • analysieren
  • gezielt anzusprechen

... mit passenden Marketingstrategien und Tools.

 

Ein Netzwerk ist:

  • 💬 Quelle für Erfahrung & Feedback
  • 🔁 Zugang zu Kooperationen
  • 📣 Booster für Kundenkontakte
    Wir zeigen dir, wie du dein eigenes Netzwerk aufbaust!

Wir geben dir Tipps zur:

  • Buchführung
  • Kostenkontrolle
  • Finanzplanung
  • Liquiditätsüberwachung

Sehr wichtig!
Er hilft dir, deine Botschaft klar zu kommunizieren und deine Zielgruppe effizient zu erreichen.
💡 Wir entwickeln gemeinsam deinen Marketingplan!

  • Social Media Marketing
  • Networking & Empfehlungen
  • E-Mail-Marketing
  • Lokale Werbung


Wir finden die Strategie, die zu deinem Unternehmen passt.

Scheitern ist Teil des Prozesses.

Wir zeigen dir, wie du:

  • daraus lernst
  • emotional stabil bleibst
  • gestärkt weitergehst
  •  

Entscheidend!

Wir unterstützen dich bei:

  • Website-Erstellung
  • Social Media Auftritt
  • Google-Einträgen


... und allem, was zur Sichtbarkeit beiträgt.

Mit:

  • realistischen Zielen
  • Belohnungssystemen
  • Routinen
  • Unterstützung durch dein Coaching-Team


Wir zeigen dir Techniken, die wirklich funktionieren.

Mit:

  • Zeitmanagement
  • Priorisierung
  • Pausen & Entspannungstechniken


Wir helfen dir, deinen Alltag gesund zu strukturieren.

Sehr wichtig!

Es hilft dir:

  • Produkte zu verbessern
  • Prozesse zu optimieren
  • Kundenbindung aufzubauen


👉 Wir zeigen dir Methoden, wie du systematisch Feedback sammelst und nutzt.

Ein Businessplan ist dein Fahrplan zur Gründung:

  • Geschäftsidee
  • Zielgruppe
  • Wettbewerb
  • Finanzierung
  • Strategie


👉 Wir erstellen ihn gemeinsam mit dir im Coaching.

Der Finanzplan zeigt dir:

  • Wie viel Kapital du brauchst
  • Wie du Einnahmen generierst
  • Ob dein Geschäft rentabel ist


Ein unverzichtbarer Teil für deine Förderung & Planung.

AVGS-Gutschein:
Dein kostenloser Weg zum Coaching

Die Zusammenarbeit mit Erfolgskonzept ist persönlich, individuell und klar strukturiert. Unser Ziel ist es, dich ganzheitlich auf deinem Weg in die Selbstständigkeit oder in deinen Traumjob zu begleiten – mit einem Coaching, das exakt auf deine Situation abgestimmt ist.

Sobald du deinen AVGS-Gutschein von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter erhalten hast, kannst du direkt mit uns durchstarten. Wir kümmern uns um alle bürokratischen Schritte im Hintergrund, stellen die nötigen Unterlagen bereit und bringen dich mit dem passenden Coach zusammen – 100% online, flexibel und zuverlässig.

  1. Kostenfreies Coaching mit AVGS
    Du zahlst nichts – die Kosten übernimmt die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter.
  2. Individuelle 1:1-Betreuung
    Dein Coach ist ganz für dich da – kein Gruppencoaching, sondern maßgeschneiderte Begleitung.
  3. Zertifizierter Bildungsträger
    Wir sind offiziell anerkannt – dein AVGS ist bei uns einlösbar.
  4. Online-Coaching – ortsunabhängig & flexibel
    Ob zu Hause, im Café oder auf Reisen – du nimmst ganz bequem per Zoom teil.
  5. Begleitung durch alle Gründungsphasen
    Von der Ideenfindung bis zum Businessplan – wir sind an deiner Seite.
  6. Professionelle Vorbereitung auf den Gründungszuschuss
    Wir helfen dir beim Antrag und steigern deine Chancen auf Förderung.
  7. Erfahrene Coaches mit Praxis-Know-how
    Unsere Expert:innen bringen echtes Unternehmerwissen mit.
  8. Schnelle Terminvergabe & einfacher Einstieg
    Keine langen Wartezeiten – du kannst in wenigen Tagen starten.
  9. Ganzheitlicher Ansatz mit nachhaltigem Blick
    Wir denken nicht nur an deine Gründung, sondern an deine gesamte Zukunft.
  10. Motivierender Support & ehrliches Feedback
    Du wirst nicht allein gelassen – wir begleiten dich motivierend und auf Augenhöhe.

Der AVGS – kurz für Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein – ist deine Eintrittskarte in ein kostenfreies Einzelcoaching, das dich beruflich voranbringt. Besonders wenn du den Schritt in die Selbstständigkeit planst, kann ein AVGS-Gründungscoaching genau das Richtige sein.

Bei Erfolgskonzept bieten wir dir ein speziell auf dich zugeschnittenes Gründercoaching an – flexibel, individuell und praxisnah. Du bestimmst, mit welchem Coach du zusammenarbeiten möchtest. Unser Coaching hilft dir dabei, deine Geschäftsidee zu entwickeln, dich optimal auf die Selbstständigkeit vorzubereiten und dich sicher durch den Antragsprozess für Fördermittel wie den Gründungszuschuss zu navigieren.

Die Dauer des Coachings beträgt – je nach Gutschein – zwischen 2-6 Wochen.
Wichtig: Den AVGS beantragst du ganz einfach bei deiner Agentur für Arbeit oder deinem Jobcenter.

Wenn du ein kostenloses Gründungscoaching/Karriere-Coaching in Anspruch nehmen möchtest, brauchst du einen AVGS-Gutschein. Diesen kannst du bei deiner zuständigen Arbeitsagentur oder beim Jobcenter anfragen.
Es handelt sich dabei um eine sogenannte Kann-Leistung, das heißt: Du hast keinen automatischen Anspruch. Die Bewilligung liegt im Ermessen deiner Sachbearbeiterin oder deines Sachbearbeiters.

💡 Tipp: Je besser du vorbereitet bist, desto höher ist die Chance, dass dein Antrag genehmigt wird. Wir helfen dir gerne dabei!

Die Entscheidung über den AVGS liegt bei deiner Ansprechperson – daher ist ein aktives Gespräch entscheidend. Am besten sprichst du den Gutschein direkt bei deinem nächsten Termin an.
Keine Lust zu warten? Dann werde selbst aktiv: Ruf an oder sende eine E-Mail und bitte um einen Gesprächstermin. Das zeigt Motivation und Eigeninitiative!

Unsere Empfehlung zur Vorbereitung:

  • Überlege dir, welche konkreten Ziele du mit dem Coaching verfolgst.
  • Wo brauchst du Unterstützung?
  • Welche Themen möchtest du bearbeiten?

Je klarer du deine Argumente formulierst, desto überzeugender wirst du im Gespräch auftreten.

Extra-Service: Wir unterstützen dich gerne bei der Vorbereitung deines Antragsgesprächs – buche dir hier direkt einen kostenlosen Beratungstermin.

Die gute Nachricht: Viele Menschen haben grundsätzlich die Möglichkeit, einen AVGS zu beantragen.
Hier einige Beispiele, wann du berechtigt sein könntest:

  • Du beziehst Arbeitslosengeld I oder II.
  • Du bist arbeitssuchend gemeldet (z. B. nach Kündigung).
  • Du bist selbstständig (auch nebenberuflich), kannst aber nicht von deinem Einkommen leben.
  • Du stehst kurz vor dem Abschluss deiner Ausbildung oder deines Studiums.
  • Du möchtest nach einer Pause – z. B. Elternzeit, Krankheit oder Frühverrentung – beruflich neu durchstarten.

Wenn du dich in einer dieser Situationen wiederfindest, sprich dein Jobcenter oder deine Agentur für Arbeit direkt auf den AVGS an.

❓ Du bist unsicher, ob du anspruchsberechtigt bist? Kein Problem – wir beraten dich unverbindlich und individuell. Vereinbare jetzt dein kostenloses Infogespräch!

Auch wenn du keinen AVGS bekommst, kannst du von unserem Existenzgründungscoaching sowie Karriere-Coaching profitieren. In diesem Fall ist das Coaching zwar kostenpflichtig, aber eine wertvolle Investition in deine berufliche Zukunft.

➡️ Lass dich beraten – gemeinsam finden wir die passende Lösung für deinen Start in die Selbstständigkeit oder deinen beruflichen Neustart!

Ein AVGS-Gründungscoaching bietet dir individuelle 1:1-Begleitung auf dem Weg in die Selbstständigkeit – komplett kostenlos dank eines Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins (AVGS).
Das Coaching unterstützt dich gezielt beim Aufbau deines eigenen Business und bereitet dich umfassend auf den Gründungszuschuss vor.

Beim Erfolgskonzept finden alle Coachings bequem online per Zoom statt – flexibel, ortsunabhängig und ganz auf dich abgestimmt.

Die Dauer des Coachings hängt vom ausgestellten Gutschein ab und kann sich über mehrere Wochen bis zu maximal 6 Wochen erstrecken.

👉 Deinen AVGS beantragst du direkt bei deiner Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter.

Du möchtest gründen oder dich beruflich neuorientieren, bist aber unsicher, wie du das Coaching finanzieren sollst? Gute Nachrichten: Mit einem AVGS-Gutschein sind das Gründungscoaching und das Karriere-Coaching zu 100% kostenlos.

Ob du einen AVGS erhältst, entscheidet deine Ansprechperson bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter – es handelt sich um eine Kann-Leistung, nicht um einen Anspruch.
Sobald dein Antrag genehmigt ist und du den Gutschein in den Händen hältst, musst du dir über die Finanzierung keine Gedanken mehr machen: Das Coaching, inklusive Unterstützung bei Businessplan, Finanzplanung und Förderanträgen, wird vollständig übernommen.

Ein AVGS-Gutschein hat ein festgelegtes Ablaufdatum, das auf dem Dokument selbst vermerkt ist. Die Gültigkeitsdauer wird durch deine zuständige Behörde (Agentur für Arbeit oder Jobcenter) bestimmt.

Üblich ist ein Zeitraum von 1 bis 3 Monaten, in dem das Coaching starten muss.
Wichtig: Das Coaching muss spätestens am letzten Gültigkeitstag beginnen – warte also nicht zu lange mit der Auswahl deines Coaches oder deiner Einrichtung, um keine wertvolle Zeit zu verlieren.

💡 Tipp: Sichere dir frühzeitig deinen Platz bei uns – so startest du rechtzeitig und verlierst keine Fördermöglichkeit.

Du möchtest ein kostenloses Gründercoaching oder Karrierecoaching in Anspruch nehmen? Dann brauchst du einen AVGS (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein).
Diesen kannst du bei deiner Agentur für Arbeit oder dem zuständigen Jobcenter beantragen.

Allerdings: Ein automatischer Anspruch besteht nicht – der AVGS ist eine sogenannte Kann-Leistung. Das bedeutet, die Entscheidung liegt im Ermessen deiner Ansprechperson bei der Behörde.

Doch keine Sorge: Mit der richtigen Vorbereitung kannst du den Prozess aktiv mitgestalten und deine Chancen deutlich verbessern!

💡 Unser Tipp: Überlege dir im Vorfeld, warum ein Gründungscoaching oder Karriere-Coaching für dich sinnvoll ist:

  • Was sind deine beruflichen Ziele?
  • Wie kann dir das Coaching konkret weiterhelfen?
  • Welche Hürden möchtest du mit Unterstützung überwinden?

Eine klare Argumentation zeigt deinem Ansprechpartner, dass du es ernst meinst – das kann oft den entscheidenden Unterschied machen.

Am effektivsten ist ein direktes Gespräch mit deinem Sachbearbeiter oder deiner Sachbearbeiterin. Sprich das Thema AVGS-Coaching bei deinem nächsten Termin offen an.
Du möchtest nicht warten? Dann übernimm die Initiative: Vereinbare telefonisch oder per E-Mail einen Gesprächstermin. Das zeigt Eigenmotivation – ein wichtiger Faktor bei der Entscheidungsfindung.

Je mehr Engagement und Klarheit du zeigst, desto eher wird dein Antrag ernst genommen.

Wir unterstützen dich gerne dabei! In einem persönlichen Gespräch helfen wir dir, deine Argumente vorzubereiten – buche dir einfach einen kostenlosen Beratungstermin.

Für den Antrag benötigst du:

  • Einen ausgefüllten AVGS-Antrag (erhältst du bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter)
  • Ein Empfehlungsschreiben deines gewählten Bildungsträgers – das stellen wir dir gerne aus

Fordere deine Unterlagen ganz einfach über unser Kontaktformular an oder vereinbare direkt einen Termin mit uns.

Die Ablehnung eines AVGS kann enttäuschend sein – aber sie ist kein endgültiges Nein.
Wichtig ist zunächst: Verstehe die Gründe für die Ablehnung. Diese müssen dir schriftlich mitgeteilt werden.

Häufige Ablehnungsgründe:

  • Du bist nicht offiziell arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldet
  • Du nimmst bereits an einer anderen geförderten Maßnahme teil
  • Das Gespräch lief unvorteilhaft oder du konntest spontan keine klaren Argumente nennen
  • Das Vertrauensverhältnis zu deinem Sachbearbeiter ist angespannt

👉 Unsere Empfehlung: Gib nicht auf! Du kannst den Antrag erneut stellen – und diesmal besser vorbereitet. Zeige deine Motivation, bringe überzeugende Argumente mit, und wenn nötig, bitte um einen Gesprächstermin bei der Teamleitung.

Wir lassen dich damit nicht allein. Buche dir einfach ein kostenloses Beratungsgespräch – gemeinsam entwickeln wir eine passende Strategie für deinen nächsten Antrag.

Herzlichen Glückwunsch! 🎉
Wenn du jetzt deinen AVGS-Gutschein (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein) in den Händen hältst, bist du nur noch wenige Schritte von deinem individuellen Gründungscoaching oder Karriere-Coaching entfernt.

Jetzt geht es darum, den passenden Coach an deiner Seite zu finden. Fachliche Expertise ist wichtig – aber genauso entscheidend ist die persönliche Passung. Denn gerade im 1:1-Coaching zählt: Die Chemie muss stimmen!

👉 Bei uns findest du erfahrene Coaches, die dich nicht nur fachlich unterstützen, sondern auch deine persönliche Situation verstehen.

Keine Sorge – wir übernehmen das für dich!
Da es sich bei einem AVGS-Coaching um eine maßnahmegeförderte Leistung der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters handelt, ist ein gewisser bürokratischer Ablauf notwendig. Aber: Für dich bleibt der Aufwand minimal.

✅ Auf deinem Gutschein findest du alle relevanten Angaben.
✅ Wir kümmern uns um die formalen Anforderungen und stimmen uns mit der Behörde ab.
✅ Sobald die Genehmigung für deinen Start vorliegt, kann dein Coaching beginnen.

Du musst also keine Formulare wälzen – wir regeln alles im Hintergrund für dich.

Das Karriere-Coaching und das Existenzgründungscoaching bei Erfolgskonzept ist darauf ausgelegt, dich systematisch und praxisnah auf deine Selbstständigkeit oder deine neue berufliche Herausforderung vorzubereiten.
Unter folgendem Link erfährst du alles zu den Coachinginhalten:

  • Link Existenzgründung
  • Link Karriere-Coaching

Dein AVGS-Gutschein enthält wichtige Informationen, die den Ablauf und Umfang deines Coachings festlegen. Diese Punkte solltest du besonders beachten:

  • Ziel des Coachings: Beim Gründungscoaching geht es konkret um die Vorbereitung auf deine Selbstständigkeit – z. B. Businessplan, Marktanalyse, Fördermittel.
  • Coachinginhalte: Manchmal sind Inhalte wie "Bewerbungsunterlagen", "Businessplan" oder "Markteintrittsstrategien" bereits konkret vermerkt.
  • Gültigkeitsdauer: Dein Coaching muss spätestens am letzten Gültigkeitstag starten – meist liegt dieser Zeitraum bei 4 Wochen, manchmal bis zu 3 Monaten.
  • Coachingdauer: In der Regel umfasst ein AVGS-Gründungscoaching maximal 6 Wochen.
  • Regionale Einschränkung: Manche Gutscheine sind regional begrenzt – wichtig z. B. für die Erstattung von Fahrtkosten.
    👉 Bei uns kein Problem: Alle Coachings finden online via Zoom statt.

Die folgenden Punkte sind entscheidend für die erfolgreiche Umsetzung deines Coachings:

  • Gültigkeit beachten: Dein Coaching muss spätestens zum Ablaufdatum auf dem Gutschein starten.
  • Zertifizierter Träger: Häufig steht auf dem AVGS, dass das Coaching nur bei anerkannten und zertifizierten Anbietern erfolgen darf. Das trifft auf uns selbstverständlich zu.

💡 Du hast Fragen zu deinem Gutschein oder möchtest direkt loslegen? Kontaktiere uns gern oder buche dein kostenloses Erstgespräch.

Gründerzuschuss – Alles was du wissen musst!

Der Gründungszuschuss ist eine finanzielle Förderung der Agentur für Arbeit, die dir den Start in die Selbstständigkeit erleichtert.
Er soll helfen, deine Lebenshaltungskosten in der Anfangsphase deiner Gründung zu decken – besonders in der Zeit, in der deine Einnahmen noch unregelmäßig oder gering sind.

Damit du den Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit beantragen kannst, musst du folgende Kriterien erfüllen:

  1. Mindestens 1 Tag arbeitslos gemeldet sein
    (Erforderlich, um den Antrag offiziell zu stellen)
  2. Mindestens 150 Tage Restanspruch auf ALG I
    (Du musst innerhalb der letzten 3 Jahre mindestens 12 Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein)
  3. Hauptberufliche Selbstständigkeit geplant
    (Nebenberufliche Tätigkeiten sind nicht förderfähig)
  4. Gründung muss in Deutschland erfolgen
  5. In den letzten 24 Monaten keinen Gründungszuschuss erhalten haben
  6. Sperrzeit wegen Eigenkündigung? Kein Ausschlusskriterium
    (Eine Sperrzeit beträgt meist 3 Monate – danach kann der Antrag dennoch gestellt werden)
  7. Du legst eine Tragfähigkeitsbescheinigung von einer fachkundigen Stelle vor (z. B. Steuerberater, IHK oder ein zertifizierter Bildungsträger)

Der Gründungszuschuss besteht aus zwei Förderphasen:

📌 Phase 1: 6 Monate

  • Monatlicher Betrag = Dein ALG I-Anspruch + 300 € Pauschale zur sozialen Absicherung
    👉 Beispiel:
    1.800 € (ALG I) + 300 € = 2.100 € monatlich
    2.100 € × 6 Monate = 12.600 € Förderung in Phase 1

📌 Phase 2: 9 Monate (optional auf Antrag)

  • Monatlich 300 € pauschal zur sozialen Absicherung
    300 € × 9 Monate = 2.700 €

📊 Gesamtsumme (Phase 1 + 2): Bis zu 15.300 € netto Förderung

Nein.
Der Gründungszuschuss ist eine nicht rückzahlungspflichtige Förderung. Du erhältst das Geld als Unterstützung für deine hauptberufliche Selbstständigkeit.

Die Bewilligung liegt zwar im Ermessen des Sachbearbeiters, aber: Du kannst aktiv dazu beitragen, deine Chancen zu verbessern!

Ein professionelles, zertifiziertes AVGS-Gründungscoaching hilft dir dabei, dich optimal vorzubereiten:

  • Wir entwickeln gemeinsam mit dir einen tragfähigen Business- und Finanzplan
  • Wir helfen dir beim Antrag und allen Unterlagen
  • Du bekommst ehrliches Feedback und persönliche Begleitung

Und das Beste: Mit einem AVGS-Gutschein ist dieses Coaching für dich komplett kostenlos.

👉 Den AVGS beantragst du ebenfalls bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter – wir unterstützen dich bei jedem Schritt.

📅 Jetzt kostenloses Infogespräch buchen

Nein.
Du musst mindestens einen Tag offiziell ALG I beziehen, bevor du den Antrag stellen darfst.
Du kannst dich jedoch frühzeitig beraten lassen, um deine Chancen auszuloten.

Wenn du einen AVGS-Gutschein erhältst, ist unser Coaching für dich 100% kostenfrei.
Du musst nichts vorstrecken oder auslegen – die Arbeitsagentur oder das Jobcenter übernimmt die gesamten Kosten.

🆓 Bereits vor Ausstellung des Gutscheins unterstützen wir dich kostenfrei bei der Beantragung.

🔒 Ohne AVGS kostet das Coaching ab 1.500 – du kannst aber jederzeit mit einem kostenlosen Erstgespräch starten.

👉 Kostenloses Erstgespräch buchen →

Nein.
Nach Beginn des Gründungszuschusses giltst du als hauptberuflich selbstständig – ein weiterer Bezug von ALG I ist dann nicht mehr möglich.

💡 Ausnahme: Wenn du ausreichend Anspruch hast, kannst du vor dem Start deiner Gründung noch einige Monate ALG I beziehen.

Ja!
Sobald du den Gründungszuschuss bekommst, darfst du zusätzliche Einnahmen erzielen – und das ohne Begrenzung.

Egal ob durch Aufträge, andere Geschäftszweige oder Nebeneinnahmen – alles ist erlaubt, solange du hauptberuflich selbstständig bleibst.

Nein.
Der Gründungszuschuss ist steuerfrei und zählt nicht als Einkommen im Sinne der Einkommenssteuer.
Aber: Der Zuschuss fließt in die Berechnung der Krankenkassenbeiträge ein – außer der pauschale Anteil von 300€ monatlich, der ist zweckgebunden für Sozialbeiträge und wird nicht berücksichtigt.

Die fachkundige Stellungnahme ist ein zentrales Dokument für deinen Antrag auf Gründungszuschuss.
Sie bestätigt, dass deine Geschäftsidee wirtschaftlich tragfähig ist und du damit nachhaltig deinen Lebensunterhalt sichern kannst.

Die Stellungnahme wird von einer unabhängigen, fachkundigen Stelle erstellt – zum Beispiel von:

  • Industrie- und Handelskammern (IHK)
  • Handwerkskammern
  • Steuerberatern
  • Unternehmensberatern
  • zertifizierten Bildungsträgern (wie uns)

Diese Informationen muss eine fachkundige Stellungnahme enthalten:

  • Deine persönlichen Daten (Gründerprofil)
  • Geplanter Startzeitpunkt der Selbstständigkeit
  • Kurze Beschreibung deiner Geschäftsidee
  • Ort der Ausübung (z. B. eigenes Büro, Homeoffice, Werkstatt)
  • Angaben zur fachkundigen Stelle
  • Bewertung der Tragfähigkeit basierend auf:
    • Lebenslauf
    • Businessplan
    • Kapitalbedarfs- & Finanzierungsplan
    • Liquiditäts- & Rentabilitätsvorschau

Gut zu wissen:
Die fachkundige Stellungnahme ist fester Bestandteil unseres AVGS-Gründungscoachings. Du erhältst bei uns nicht nur die Beratung, sondern auch alle nötigen Unterlagen – professionell und rechtssicher.

👉 Jetzt kostenloses Infogespräch buchen →

Grundsätzlich ja – aber unter einer wichtigen Voraussetzung:
Deine selbstständige Tätigkeit muss weiterhin dein Haupterwerb bleiben. Das bedeutet, dass du mindestens 15 Stunden pro Woche in dein eigenes Unternehmen investieren musst – und kein anderes Arbeitsverhältnis zeitlich überwiegen darf.

💡 Wichtig:

  • Es ist nicht relevant, wie viel du mit der Nebentätigkeit verdienst, sondern wie viel Zeit du dafür aufwendest.
  • Im Extremfall könntest du also eine Teilzeitstelle mit 20 Wochenstunden ausüben, sofern du nachweisen kannst, dass deine Selbstständigkeit weiterhin im Fokus steht (z. B. durch Planung, Kundengewinnung, Umsetzung).

🔍 Unsere Empfehlung:

  • Jede zusätzliche Tätigkeit muss der Agentur für Arbeit gemeldet werden.
  • Kläre im Vorfeld mit deinem Sachbearbeiter, ob und in welchem Umfang eine Nebentätigkeit zulässig ist, um rechtliche Probleme zu vermeiden.

Eine Ablehnung ist enttäuschend – aber kein endgültiges Nein.
Du hast die Möglichkeit, innerhalb von 4 Wochen Widerspruch gegen die Entscheidung einzulegen.

So gehst du richtig vor:

  1. Begründung prüfen:
    Lies dir die Ablehnung sorgfältig durch. Gibt es Hinweise auf fehlerhafte Unterlagen, unklare Planung oder fehlende Nachweise?
  2. Businessplan überarbeiten:
    Häufig liegt die Ursache in einem nicht überzeugenden Business- oder Finanzplan. Diese solltest du professionell überarbeiten lassen – zum Beispiel im Rahmen eines AVGS-Gründungscoachings.
  3. Nachfragen lohnt sich:
    Falls das Ablehnungsschreiben keine genauen Gründe nennt, frage direkt bei deiner Sachbearbeitung nach. Eine persönliche Rückmeldung hilft dir, gezielt Verbesserungen vorzunehmen.
  4. Widerspruch formulieren:
    • Gehe konkret auf die Ablehnungsgründe ein
    • Begründe, warum deine Geschäftsidee tragfähig ist
    • Lege dar, welche Qualifikationen, Kompetenzen und Erfahrungen du mitbringst
    • Belege deine Aussagen ggf. mit überarbeiteten Unterlagen

Tipp: Ein professioneller Coach kann dich beim Widerspruch optimal unterstützen und deine Erfolgschancen deutlich verbessern.

Fazit: Ablehnung heißt nicht das Ende

Mit einem gut begründeten Widerspruch, einem optimierten Businessplan und einer klaren Argumentation stehen deine Chancen gut, dass der Gründungszuschuss bei erneuter Prüfung doch noch bewilligt wird.

👉 Jetzt kostenloses Beratungsgespräch buchen →

Nein.
Der Gründungszuschuss steht ausschließlich Empfängern von Arbeitslosengeld I (ALG I) zur Verfügung.

Wenn du ALG II (Bürgergeld) beziehst, kannst du stattdessen das Einstiegsgeld beantragen – ebenfalls eine staatliche Förderung zur Unterstützung der Existenzgründung.

  1. Einstiegsgeld statt Gründungszuschuss – was bedeutet das?

Das Einstiegsgeld ist eine finanzielle Förderung für ALG-II-Empfänger, die den Schritt in die Selbstständigkeit aus der Arbeitslosigkeit wagen. Es wird zusätzlich zur regulären Regelleistung gezahlt – und das bis zu 24 Monate lang.

Eckpunkte zum Einstiegsgeld:

  • Grundsätzlich 50 % der ALG-2-Regelleistung als Zuschuss
  • Bei längerer Arbeitslosigkeit oder besonderen Umständen bis zu 75% möglich
  • Zweite Förderphase bei positivem Verlauf auf Antrag möglich
  • Kombination mit dem Investitionszuschuss (bis zu 5.000 € für Sachgüter, Ausstattung, Materialien etc.) möglich

Der Einstiegsgeld-Antrag wird direkt beim Jobcenter gestellt.

Einstiegsgeld – Förderung für die Selbstständigkeit mit Bürgergeld

Das Einstiegsgeld ist eine staatliche Förderung des Jobcenters, die Menschen mit Bürgergeld-Bezug beim Schritt in die Selbstständigkeit unterstützt.
Es handelt sich dabei um einen Zuschuss zum Lebensunterhalt, der dich in der finanziell unsicheren Anfangsphase deiner Gründung entlasten soll.

🎯 Ziel ist es, dich langfristig unabhängig vom Bürgergeld zu machen und den Aufbau einer nachhaltigen Existenzgründung zu fördern.

Du kannst Einstiegsgeld beantragen, wenn du:

  • Arbeitslos oder arbeitssuchend bist und Bürgergeld beziehst
  • Eine realistische und tragfähige Geschäftsidee hast
  • Mit deiner Selbstständigkeit eine dauerhafte finanzielle Unabhängigkeit vom Jobcenter anstrebst

Damit dein Einstiegsgeld bewilligt wird, muss deine Gründungsidee wirtschaftlich tragfähig sein.
Das bedeutet: Dein zukünftiges Einkommen soll dauerhaft deinen Lebensunterhalt sichern.

Das brauchst du dafür:

  • Businessplan & Finanzplan mit Kapitalbedarf, Finanzierung, Rentabilität
  • Nachweis deiner Qualifikationen und Fachkenntnisse
  • Beratung oder Coaching, z. B. mit einem AVGS-Gutschein (bis zu 100 Unterrichtseinheiten möglich)
  • Fachkundige Stellungnahme einer anerkannten Stelle zur Tragfähigkeit deines Vorhabens

💡 Mit einem AVGS ist ein professionelles Gründungscoaching kostenlos möglich – wir unterstützen dich gerne dabei!

Die wichtigsten Unterlagen im Überblick:

  1. Lebenslauf mit Qualifikationsnachweisen (Zeugnisse, Zertifikate etc.)
  2. Beschreibung deines Gründungsvorhabens
  3. Businessplan
  4. Kapitalbedarfs- & Finanzierungsplan
  5. Umsatz- & Gewinnprognose für 3 Jahre
  6. Fachkundige Stellungnahme

 

Fachkundige Stellen können z. B. sein:

  • IHK / HWK
  • Fachverbände
  • Banken
  • Gründungsinitiativen
  • Bildungsträger (wie wir – nach deinem Coaching stellen wir die Stellungnahme gerne aus!)

Die Höhe des Einstiegsgelds wird individuell berechnet. Der Grundbetrag liegt bei max. 50% des Bürgergeld-Regelsatzes (Stand 2024: ca. 240 € monatlich).

Mögliche Zuschläge:

  • Lange Arbeitslosigkeit: z. B. bei über 2 Jahren ALG II oder besonderen Vermittlungshemmnissen
  • Familienstand & Kinder: je Haushaltsmitglied ggf. +10% Zuschlag

Zwei Bemessungsarten:

  1. Einzelfallbezogene Bemessung
  • Grundbetrag: bis zu 50 % des Bürgergeld-Regelbedarfs
  • Zuschläge möglich:
    • +20% bei langer Arbeitslosigkeit
    • +10% pro Person in der Bedarfsgemeinschaft
  1. Pauschale Bemessung (bei besonderem Förderbedarf, z. B.):
  • Langzeitarbeitslose
  • Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen
  • Migrant:innen
  • Ältere Personen
  • Alleinerziehende
  • Frauen in Bedarfsgemeinschaften

👉 Maximal 75% des Bürgergeld-Regelbedarfs möglich

📌 Die Berechnung muss schriftlich durch das Jobcenter begründet werden.

Tipp: Lass dich professionell begleiten!

Ein kostenfreies Gründungscoaching mit AVGS hilft dir, deinen Antrag optimal vorzubereiten, alle Unterlagen professionell aufzusetzen und deine Idee überzeugend darzustellen.
Gerne unterstützen wir dich dabei persönlich!

👉 Kostenloses Infogespräch vereinbaren →

Das Einstiegsgeld kann für bis zu 24 Monate bewilligt werden.
In der Praxis erfolgt die Auszahlung meist in zeitlich befristeten Abschnitten, z. B. für 6 Monate, mit anschließender Fortschrittskontrolle durch das Jobcenter.

Die tatsächliche Dauer hängt von deiner Entwicklung als Selbstständige:r und den individuellen Vereinbarungen mit dem Jobcenter ab.

Hier ist der empfohlene Ablauf:

  1. Vereinbare ein Erstgespräch mit uns
    Damit du ideal vorbereitet in deinen Termin mit dem Jobcenter gehst.
  2. Termin beim Jobcenter vereinbaren
    Stelle dein Vorhaben vor und zeige deine Motivation zur Selbstständigkeit.
  3. Businessplan & Finanzplan erstellen
    Zeige mit konkreten Zahlen, wie deine Idee tragfähig wird.
    👉 Am besten mit Unterstützung durch ein AVGS-gefördertes Gründungscoaching.
  4. Antrag stellen
    Der Antrag wird direkt beim Jobcenter eingereicht.
  5. Wichtig:
    Der Antrag muss vor dem Start deiner Selbstständigkeit gestellt werden – rückwirkende Förderung ist nicht möglich.
  6. Bewilligung abwarten & loslegen!
    Nach erfolgreicher Prüfung beginnt die Förderung – und du kannst durchstarten.

Das Einstiegsgeld ist eine Ermessensleistung.
Das bedeutet: Es besteht kein rechtlicher Anspruch, und die Bewilligung liegt im Ermessen deiner Sachbearbeitung.

Wichtig: Wird dein Antrag abgelehnt, muss eine schriftliche Begründung erfolgen. Du hast dann 4 Wochen Zeit, Widerspruch einzulegen.

Ja, es gibt ergänzende Fördermöglichkeiten:

  • AVGS-Gutschein für ein kostenfreies Gründungscoaching (bis zu 120 Unterrichtseinheiten)
  • Investitionszuschuss für Sachgüter, Ausstattung, Materialien (bis zu 5.000 €)
  • Gründungsdarlehen oder Zuschüsse zur Altersvorsorge, wenn diese zur Stabilisierung der Selbstständigkeit beitragen

👉 Sprich dazu mit deinem Jobcenter oder einem erfahrenen Gründungsberater.

Nein.
Das Einstiegsgeld wird nicht als Einkommen angerechnet und mindert daher nicht deinen Bürgergeld-Regelsatz.
Es handelt sich um eine zusätzliche, zweckgebundene Förderung.

Während du Einstiegsgeld erhältst, bleibst du über das Jobcenter sozialversichert – inklusive:

  • Krankenversicherung
  • Pflegeversicherung
  • Rentenversicherung

Du musst in dieser Zeit keine eigenen Beiträge leisten.

Nein.
Das Einstiegsgeld ist steuerfrei. Es wird nicht als Einkommen erfasst und muss nicht versteuert werden.

Ja.
Da es sich um eine Ermessensleistung handelt, kann dein Antrag abgelehnt werden, wenn:

  • dein Businessplan nicht überzeugend ist
  • deine Qualifikationen unklar erscheinen
  • die Tragfähigkeit der Idee nicht ausreichend belegt ist

Tipp: Nutze professionelle Unterstützung, z. B. in einem AVGS-geförderten Coaching, um deine Pläne solide und überzeugend aufzubereiten.

👉 Bei Ablehnung hast du 4 Wochen Zeit, schriftlich Widerspruch einzulegen.

Jetzt kontaktieren
+49 2431 955 10 40

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Karriere- und Bewerbungscoaching

Karriere-Coaching ist eine individuelle Beratung, die dich dabei unterstützt, berufliche Klarheit zu gewinnen, neue Ziele zu definieren und deine Karriere aktiv zu gestalten.
Egal ob du unzufrieden im Job, arbeitsuchend, nach der Elternzeit wiedereinsteigen oder deinen Berufsweg verändern möchtest – Karriere-Coaching ist für alle geeignet, die beruflich mehr erreichen wollen.

Besonders sinnvoll ist es bei:

  • Neuorientierung oder Jobwechsel
  • Wiedereinstieg nach Pause oder Krankheit
  • Bewerbungstraining & Interviewvorbereitung
  • Persönlichkeitsentwicklung & Selbstmarketing

In einem Karriere-Coaching mit Erfolgskonzept erwarten dich folgende Inhalte:

  • Standortbestimmung: Wo stehst du aktuell?
  • Berufliche Ziele & Visionen: Was willst du erreichen?
  • Bewerbungsunterlagen: Lebenslauf, Anschreiben, Online-Profile
  • Jobrecherche & Bewerbungstraining
  • Selbstbewusst auftreten im Vorstellungsgespräch
  • Strategien zur Gehaltsverhandlung
  • Stärkenanalyse & Entwicklung eines klaren Profils

👉 Alles wird individuell auf deine Situation zugeschnitten – praxisnah, lösungsorientiert und wertschätzend.

Ja!
Wenn du arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht bist, kannst du dir bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter einen AVGS-Gutschein (nach § 45 SGB III) ausstellen lassen.
Damit ist das Karriere-Coaching für dich zu 100% kostenlos – ohne Vorleistung oder Rückzahlung.

✅ Wir unterstützen dich beim Antrag und begleiten dich durch den gesamten Prozess.
👉 Jetzt AVGS anfordern →

  1. Unverbindliches Erstgespräch zur Klärung deiner Ziele & Fördermöglichkeit
  2. AVGS beantragen – wir helfen dir dabei
  3. Individuelle Coach-Zuweisung, abgestimmt auf dein Profil
  4. Online-Coaching via Zoom oder Telefon – flexibel, ortsunabhängig
  5. Umsetzung deiner beruflichen Ziele mit klarer Strategie

🕓 Dauer: individuell, meist zwischen 2 und 6 Wochen
📍 Ort: 100 % online

  1. Ein Karriere-Coaching hilft dir, Klarheit, Orientierung und Selbstvertrauen für deinen beruflichen Weg zu gewinnen. Die wichtigsten Vorteile auf einen Blick:

    1. Individuelle 1:1-Begleitung
    2. Optimierung von Bewerbungsunterlagen
    3. Vorbereitung auf Vorstellungsgespräche
    4. Hilfe bei beruflicher Neuorientierung
    5. Entwicklung eines klaren beruflichen Profils
    6. Kostenlos durch AVGS-Gutschein
    7. Online & flexibel durchführbar
    8. Unterstützung bei der Stellensuche
    9. Persönlichkeitsstärkung & Motivation
    10. Strategien zur Karriereplanung und Gehaltsverhandlung
  1. Absolut!
    Karriere-Coaching hilft nicht nur bei einem Jobwechsel, sondern auch beim erfolgreichen Einstieg ins Berufsleben.

    Typische Themen für Einsteiger:

    • Berufsfindung & Positionierung
    • Bewerbungsstrategie & Unterlagen
    • Vorstellungsgespräch & Selbstpräsentation
    • Entwicklung beruflicher Perspektiven
    • Umgang mit Unsicherheit oder Druck

    💡 Auch Studierende kurz vor dem Abschluss profitieren vom Coaching, um direkt erfolgreich ins Arbeitsleben zu starten.

  1. Absolut!
    Karriere-Coaching hilft nicht nur bei einem Jobwechsel, sondern auch beim erfolgreichen Einstieg ins Berufsleben.

    Typische Themen für Einsteiger:

    • Berufsfindung & Positionierung
    • Bewerbungsstrategie & Unterlagen
    • Vorstellungsgespräch & Selbstpräsentation
    • Entwicklung beruflicher Perspektiven
    • Umgang mit Unsicherheit oder Druck

    💡 Auch Studierende kurz vor dem Abschluss profitieren vom Coaching, um direkt erfolgreich ins Arbeitsleben zu starten.

  1. Karriere-Coaching ist lösungsorientiert, praxisnah und individuell.
    Im Gegensatz zur allgemeinen Berufsberatung steht hier dein konkretes Ziel im Mittelpunkt – und du erarbeitest mit deinem Coach maßgeschneiderte Strategien, um es zu erreichen.

    Der Fokus liegt auf:

    • Selbstreflexion & Klarheit
    • Entwicklung eines starken Profils
    • Praktischer Umsetzung
    • Stärkung deiner Eigenmotivation
    • Persönliche Begleitung auf Augenhöhe
  1. Selbstmarketing ist ein zentraler Bestandteil des Karriere-Coachings. Denn: Nur wer sich selbst gut darstellen kann, überzeugt im Bewerbungsprozess und im Job.

    Im Coaching lernst du:

    • Deine Stärken sichtbar zu machen
    • Dein Alleinstellungsmerkmal (USP) zu formulieren
    • Dich authentisch zu präsentieren – im Lebenslauf, Anschreiben & Gespräch
    • Selbstbewusst aufzutreten und deine Erfolge zu kommunizieren

    📣 Ziel: Du wirst zur besten Botschafterin oder zum besten Botschafter deiner Fähigkeiten.

  1. Kein Problem – genau dafür ist Karriere-Coaching da.
    Viele unserer Kund:innen starten genau an diesem Punkt: Orientierungslos, aber mit dem Wunsch nach Veränderung.

    Gemeinsam finden wir heraus:

    • Welche beruflichen Wege zu dir passen
    • Was dich motiviert und erfüllt
    • Welche Kompetenzen du bisher unbewusst gesammelt hast
    • Welche Branchen, Rollen oder Arbeitsformen dich wirklich ansprechen

    Du musst noch nichts wissen – nur den Wunsch haben, deinen Weg zu finden.